Hannover. Die niedersächsische Landesregierung will Jägerinnen und Jäger für den zusätzlichen Aufwand in ihrer Arbeit entschädigen, der nötig ist, um das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand zu verringern.

Die neue Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) sieht vor, dass den Jagdausübungsberechtigten (JAB) bzw. Hundeführerinnen und Hundeführern (HF) eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildbestand gewährt wird. Im Gegensatz zur früheren Aufwandsentschädigung der Vorgängerregierung werden die Aufwandsentschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild jetzt zielgerichtet in gefährdeten Gebieten gezahlt und Mitnahmeeffekte, die der Landesrechnungshof bemängelt hatte, ausgeschlossen. 

Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:

150,00 Euro (bei Verwendung der WilKEA-App 175,00 Euro) Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Beprobung von verendeten und von erlegtem erkennbar krankem Schwarzwild

200,00 Euro Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Organisation von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild

30,00 Euro pro Hund an den HF bei revierübergreifenden Drückjagden

30,00 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild in einem von der obersten Jagdbehörde festgelegten Risikogebiet

Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Die Anträge können dort zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres gestellt werden, das auf die Durchführung der jeweiligen Maßnahme folgt.

Hintergrund:

Aktuell gibt es keinen Fall von ASP in Niedersachsen. Sollte es in Niedersachsen oder in Grenznähe einen Fall geben, werden die oben erwähnten Risikogebiete benannt, in denen die Entschädigung gezahlt wird. 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren bzw. mit deren Kadavern. Sie kann aber auch durch die Aufnahme von Speiseresten oder indirekt z.B. über kontaminierte Fahrzeuge erfolgen. Die Übertragung durch den Kontakt mit dem Schweiß infizierter Tiere ist dabei allerdings der effizienteste Übertragungsweg. Die ASP endet für Schweine tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier und unter Tierseucheninfo.Niedersachsen.

 

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz