Aktuelles

Wild- und Rinderseuche (Hämorrhagische Septikämie)

ES MUSS NICHT IMMER SCHWEINEPEST SEIN

 Wildschwein

Anfang November 2023 wurden im Landkreis Lüchow-Dannenberg in einem Radius von drei Kilometern fünf verendete Wildschweine in einem Waldstück aufgefunden. Zunächst wurde der Verdacht auf Schweinepest geäußert, der sich jedoch nach molekularbiologischer Blutuntersuchung nicht bestätigte.

Daraufhin wurden die Tierkörper dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover, Standort Hannover, zur pathologischen Untersuchung übersandt. In der Obduktion zeigten die Tiere ausgeprägte fibrinöse Entzündungen des Herzens und der Lunge. Mittels bakteriologischer Untersuchungen wurde aus den Lungen der Tiere das Bakterium Pasteurella multocida isoliert. Eine nachfolgende molekularbiologische Differenzierung mittels Multiplex-PCR ergab, dass es sich um den Kapseltyp B handelte.

Die Multiplex-PCR ist eine Methode, die einen schnellen und spezifischen Nachweis mehrerer Infektionserreger gleichzeitig erlaubt.

Übertragung

Pasteurella multocida der Kapseltypen B und E ist ein gramnegatives Bakterium aus der Familie der Pasteurellaceae. Es ist als Auslöser der sogenannten hämorrhagischen Septikämie (HS) bekannt. Diese wird bei Haus- und Wildwiederkäuern sowie bei Haus- und Wildschweinen auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet. Das Bakterium gelangt über die Schleimhäute des Atmungs- oder Verdauungsapparates in den Tierkörper und wird mit der Losung und dem Nasensekret ausgeschieden. Insbesondere Kontakte von Tier zu Tier sowie kontaminierte Futter- und Wasserstellen können zur Verbreitung des Erregers beitragen. Weitere Übertragungswege über blutsaugende Insekten oder Fressfeinde werden diskutiert. Die Erkrankung kann seuchenhaft verlaufen, insbesondere wenn vorschädigende Faktoren wie ungünstige und feucht-warme Witterung, Mangel an Futter oder ein hoher Parasitendruck das Immunsystem der Tiere schwächen. Hohe Sterberaten können bei Wildtieren und gehaltenen Tieren auftreten. Jungtiere sind dabei häufiger betroffen.

Krankheitsverlauf – perakut oder latent

Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen entwickeln die infizierten Tiere oft Fieber und Atemnot. Es kommt zur Bildung von Wasseransammlungen, die Ödeme genannt werden (beispielsweise an Kopf- und Hals). Bei einem perakuten Verlauf verschlechtert sich der Krankheitszustand sehr schnell. Die Tiere kommen zum Festliegen und versterben innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen. Es gibt auch latent verlaufende Infektionen, wobei diese Tiere dann als Träger des Bakteriums die Erkrankung beispielsweise über das Nasensekret verbreiten können ohne selbst (schwer) zu erkranken. Pathologisch anatomisch können neben den in diesem Fall festgestellten fibrinösen Entzündungen der Lunge, des Lungenfells und des Herzens, auch eine Darmentzündung, eine Milzvergrößerung und petechiale (punktförmige) Blutungen vorkommen, weshalb eine differentialdiagnostische Untersuchung auf Schweinepest unbedingt erforderlich ist. Eine Therapie kommt häufig zu spät, daher ist bei Weidetieren vor allem die Ansteckung durch Wildtiere zu verhindern. Nähere Informationen zu der Ansteckung durch Wildtiere können dem Bericht des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart „Erste Fälle der Hämorrhagischen Septikämie des Rindes (Wild- und Rinderseuche) in Baden-Württemberg" entnommen werden.

Vorkommen in Deutschland und weltweit

Bislang gibt es keine Hinweise auf Übertragungen des Erregers auf den Menschen. Die Wild- und Rinderseuche ist in Deutschland seit 1969 weder anzeige- noch meldepflichtig.

In Afrika (vorrangig Kapseltyp E) und Asien (vorrangig Kapseltyp B) kommt die Hämorrhagische Septikämie zum Teil endemisch vor. 2015 starben circa 200.000 Saiga-Antilopen in Kasachstan innerhalb von drei Wochen durch den Erreger. In Europa und auch in mehreren deutschen Bundesländern gibt es immer mal wieder vereinzelte Ausbrüche (Kapseltyp B). Im niedersächsischen Landkreis Celle wurde zwischen 2013 und 2016 eine Häufung von Einzelausbrüchen jeweils von Spätsommer bis Dezember festgestellt. In den Folgejahren gab es sporadische Nachweise in verschiedenen nordöstlichen Landkreisen. In den meisten Fällen handelte es sich um Wildschweine, aber auch bei Weiderindern wurde der Erreger als Erkrankungsursache festgestellt.

Bei einem plötzlichen Auftreten mehrerer toter Wildschweine oder anderer empfänglicher Wild- oder Haustiere in Freilandhaltung ist das Vorliegen einer Pasteurellose differentialdiagnostisch in Betracht zu ziehen.

Quelle. Pressestelle Landkreis Lüchow-Dannenberg

Gartow

Hunde müssen vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, also überall hinter dem Ortsschild, angeleint werden. Die gesetzliche Vorgabe gilt, um Bodenbrüter und ihren Nachwuchs, sowie andere Wildtiere, die jetzt und im Frühsommer Nachwuchs bekommen. Walddickungen dürfen ebenfalls nicht betreten werden.


Landwirtschaftlichen Fläche, sowohl Äcker wie Wiesen, dürfen ab jetzt auch nicht mehr betreten, beritten oder befahren werden, da offiziell die Vegetationsperiode beginnt.

Beides ist geregelt im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" (NWaldLG), Paragraf 33 (Anleinpflicht).

Gleiches gilt für das Betreten von Flächen. Dort ist in Paragraf 23 festgeschrieben, dass zum Beispiel neben Walddickungen auch "Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte" und "Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit" - von den Bewirtschaftern abgesehen - nicht betreten, beritten und befahren werden dürfen.

 

(PB) Da wurde es richtig laut und quirlig im Gerätehaus der Feuerwehr Gartow, als die in diesem Jahr durch die Benefiz-Veranstaltung „Wild und Wein“ Begünstigten für die symbolische Scheck-Übergabe zusammenkamen: Zu den Mitgliedern der Gartower Jugendfeuerwehr und deren Betreuern gesellten sich Eltern mit Kindern, die alle in den DRK-Kindergarten im Ort gehen.

Beide, DRK-Kindergarten und Jugendfeuerwehr, erhielten aus den Spendenerlösen der Veranstaltung im Juli diesen Jahres je 1.000 Euro. Nadine Bredehöft und Jane Lehmann vom Kindergarten erläuterten, dass das Geld für „ein Musikprojekt bzw. verschiedene Instrumente Verwendung finden soll“. Für die Jugendfeuerwehr sollen wiederum „Atemschutz-Attrappen angeschafft werden, um realistischer mit den Jugendlichen üben zu können“, wie Gruppenleiterin Hannah Sander erläuterte.

Hegeringleiter Michael Urbansky und Hegering-Vorstandsmitglied Katrin Schaal freuten sich, die Spendenschecks überreichen zu können und luden beide Gruppen ein, im Rahmen der nächsten Benefizveranstaltung im kommenden Jahr, ihre Projekte vorzustellen. „Für unsere Wild und Wein-Gäste ist es immer wieder interessant und wichtig zu hören, wohin ihre Spendengelder gehen und welche Verwendung sie dort finden“, hob Katrin Schaal im Rahmen der Scheckübergabe hervor. Und Michael Urbansky machte bereits auf den nächsten Veranstaltungstermin aufmerksam: „Traditionell findet „Wild und Wein“ immer am letzten Samstag im Juli ab 18 Uhr vor der Kirche in Gartow statt“. Auch dann wollen die ehrenamtlich tätigen Veranstalter wieder Spendengelder für Kinder in der Samtgemeinde Gartow sammeln, in dem sie zubereitete Kostproben von Wildbret gegen eine Spende anbieten. Wer Vorschläge für eine Verwendung der Spenden hat oder wer sich als Spendennehmer bewerben möchte, kann sich ab sofort schriftlich an den Vorstand des Hegeringes wenden.

Einige der großen und kleinen Vertreterinnen und Vertreter des DRK-Kindergartens und der Jugendfeuerwehr versammelten sich im Gartower Feuerwehr-Gerätehaus zu der symbolischen Scheck-Übergabe. Foto: Peter Burkhardt

 

 

 

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd wurde von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau angepasst; wichtige Punkte sind:

  • Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt, d.h. speziell ist bei Erntejagden auf einen Kugelfang zu achten. Eine Gefährdung ist beispielsweise gegeben, wenn ……  bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt. D.h. eine Schussabgabe ist bei Erntejagden nur noch mit erhöhter Schussposition gestattet.

  • Die Forderung nach Signalkleidung für alle an der Jagd Beteilgten wurde präzisiert: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Quelle: JS Uelzen

 

Die UVV / VSG finden Interessierte hier zum herunterladen: 

https://jaegerschaft-uelzen.net/wp-content/uploads/2023/07/UVVJagd_vsg4_4-jagd.pdf

 

 

 

Derzeit ist die Anpassung mehrerer Jagdlicher Verordnungen in Arbeit. Die entsprechende Verbandsanhörung wurde jetzt abgeschlossen und die Rückmeldungen der beteiligten Verbände weitestgehend ausgewertet. Insgesamt gab es im Beteiligungsverfahren viel Zustimmung zu verschiedenen Punkten.

 

- So begrüßten die Verbände die geplante erhöhte Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer bei Jagdprüfungen sowie den vorgesehenen jährlichen Schießübungsnachweis für alle Jägerinnen und Jäger. Eine höhere Treffsicherheit ist im Sinne des Tierschutzes, da dem Wild so vermeidbare Schmerzen erspart werden können.

- Auch die Einführung eines landesweit gültigen jagdlichen Ausbildungsrahmenplans zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wurde mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Von Cuxhaven bis Göttingen ist somit sichergestellt, dass die Ausbildungen identisch aufgebaut sind. 


- Bei der Frage einer Einschränkung bei der Nutria-Jagd wurde allerdings von der Mehrheit der Verbände vorgebracht, dass der Hochwasserschutz gefährdet werden könnte. Vor diesem Hintergrund wird das Agrarministerium die im Rahmen der Anpassung vorgeschlagene Formulierung streichen. Das bedeutet: Die Nutria sollen weiterhin - wie auch in der derzeitigen Verordnung festgelegt - ganzjährig bejagt werden dürfen.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) geht davon aus, dass die überarbeitete Verordnungs-Novelle, die noch eine Vielzahl an anderen Themen beinhaltet, spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten kann.

 

Jägerinnen und Jäger haben vermehrt verhaltensauffällige Füchse an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg gemeldet. In einem Fall konnte Staupe nachgewiesen werden, in einem anderen Fall fand sich im Hirn des Tieres das Geflügelpestvirus.

Bei Staupe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung durch das „Canine Staupevirus“, an der Hunde, aber auch andere Fleischfresser wie z. B. Wolf, Fuchs, Dachs, Marder oder Frettchen erkranken können. Betroffen sind vor allem junge Hunde zwischen acht Wochen und sechs Monaten, aber auch ältere Tiere können erkranken.

Das Virus gelangt über die Maul oder Nasenschleimhaut in den Körper und befällt von dort das Verdauungssystem, das Nervensystem, den Atmungsapparat und den Urogenitaltrakt. Die Symptome schließen hohes Fieber bis 41°C ein, Appetitlosigkeit, Apathie, Durchfälle, Erbrechen, Niesen, Husten, Atemnot und neurologische Symptome wie Muskelzittern, Blindheit sowie epilepsieartige Anfälle. Eine Übertragung des Geflügelpestvirus von Füchsen auf andere Tierarten ist dagegen eher unwahrscheinlich.

Spaziergänger sollten den Kontakt mit auffälligen oder verendeten Wildtieren vermeiden. Das Veterinäramt rät, Hunde ab dem Alter von 8 Wochen gegen Staupe impfen zu lassen.

Jägerinnen und Jäger werden gebeten, frisch erlegte verhaltensauffällige Füchse hygienisch in einem Plastikbeutel zur Untersuchung beim Veterinäramt abzugeben. Dafür ist eine Anmeldung erforderlich unter Telefon 05841 / 120-286 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bereits verweste  und auch unauffällige Füchse sollten zur Infektionsvermeidung tief vergraben werden, rät das Veterinäramt.

Quelle: Veterinäramt DAN

 Gartow 22.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen.

Über nachstehenden Link gelangen Sie zu einer gemeinsamen Veröffentlichung des Deutschen Jagdverbandes und der Deutschen Wildtierrettung in Bezug auf diese Ausnahmeregelung:

 

https://www.jagdverband.de/ausnahmeregelung-fuer-drohnen-zur-jungwildrettung-beschlossen

 

Den zugehörigen Erlass im Wortlaut sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Drohnen_Allgemeinverfuegung.html;jsessionid=C675E2B4967505D1DB9BB3DDF19633CB.live21303

Auf der Seite der Deutschen Wildtierrettung finden Sie schnell ein Drohnenteam in ihrer Nähe sowie weiterführende Informationen zur Wildtierrettung – und wie Sie selbst zur Rettung von Wildtieren aktiv beitragen können: https://www.deutsche-wildtierrettung.de.

Regionale Ansprechpartner:innen sind in unserer Region u.a.:

Laura Bartels, Drohnenführerin 0172 7973874
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Janes Bartels. Drohnenführer 0151 46528825
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ria Wons, Drohnenführerin 0175 4179302
E-Mail: riawons(at)gmx.de 

Wenzel Nemetschek
wenzbenz(at)web.de

Peter Burkhardt
rucksmoor(at)web.de



 

Zu einer Wein- & Bierprobe der besonderen Art, mit „wilden“ Leckerbissen aus dem Hegering Gartow, laden Wendlandbräu sowie der Hegering-Gartow, wieder 2023 am 27.07.2024 ab 18.00 Uhr ein.

Die Akteure verschenken Wildspezialitäten und reichen Gemüse- sowie Kartoffelpfannen – und die Gäste spenden für einen guten Zweck!

Ihre Spenden kommen grundsätzlich Kindern in unserer Region zugute: Jugend-Feuerwehren, Kinderhospiz, die Happy-Dance-Kids, Kinder aus einkommensschwachen Familien, Pfadfinder-Gruppen, Krebskinder in Not – dies sind nur einige Beispiele, für die Spendengelder in den vergangenen Jahren bereits eingesetzt worden sind.

Freuen Sie sich wieder auf einen kulinarischen Abend ab 18 Uhr auf dem Vorplatz der Gartower Kirche.

Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurde angepasst. Das Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland nicht nur alle Jagdmethoden sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen müssen. Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben.

Die klimaangepasste Wiederbewaldung und der Waldumbau erfordern eine Regulierung der Schalenwildbestände auf ein tragfähiges Niveau. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden.

Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind auf Grund ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden Sie HIER.

 

Mögen wir sie nie benötigen: Bitte ausdrucken und den den Jagdschein legen oder auf dem eigenen Smartphone abspeichern:

Wir haben für Sie die Notfall-Treffpunkte im Bereich des HWR Gartow-Lüchow nachstehend zum Herunterladen bereitgestellt! Ebenso finden Interessierte auch Rettungspunkte des Niedersächsischen Forstamtes Göhrde in diesem PDF.

Rettungspunkte.pdf

Die Trichinenbeschau kann in Meetschow bei Tierarzt T. Anton erfolgen. Proben werden zu den Praxisöffnungszeiten entgegengenommen. Probenansatz findet nur jeweils Dienstags und Freitags nach 16.30 Uhr statt. 

Weitere Fragen beantwortet gerne Tierarzt Thorsten Anton, Meetschow 18, 29475 Gorleben, Tel.: 0 58 82 - 26 5, Fax: - 80 33, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.anton-walter.de.

Hier die Rufnummern der Schweißhundeführer in unserer Region. Wir bitten alle unsere Mitglieder auch in Zweifelsfällen (vermeintliche Fehlschüsse), diese Waidmänner und ihre versierten Hunde in Anspruch zu nehmen!

  • Karl Kühn, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/6247 oder 05861/9759-13 oder 0170/5650218 (HS)
  • Timo Hilgers, 29491 Prezelle. Tel.: 0151 / 27 515 764 (BGS)
  • Helge Schulz, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/971669 (HS)
  • Hans-Dieter Wohlfeld, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/2535 oder 05841/3459 (HS)
  • Ralf Abbas, 29471 Gartow, Tel.: 0173/2087475 (BGS)
  • Peter Hahn, 29456 Hitzacker, Tel.: 05862/8778 (BGS)
  • Rolf, Ebeling, 29476 Gusborn, Tel.: 05865/433 oder 0170/5650214 (BGS)
  • Herbert Lammert, 29499 Zernien, Tel.: 05863/297 (BGS)
  • Michael Zumpe, 29499 Zernien, Tel.: 05863/983690 oder 01520/8532525 (BGS)

Nachstehend zum Herunterladen ein Vordruck zur Vereinbarung einer Wildfolge zwischen Revieren. Nutzen Sie dieses Papier im Sinne des Tierschutzes! Wildfolgevereinbarung.pdf

Schwarzhaarige, allein stehende Sie sucht männliche Gesellschaft, ethnische Zugehörigkeit nicht wichtig. Ich bin ein nettes Mädchen, die es LIEBT, zu spielen. Ich mag lange Spaziergänge im Wald, mit Dir in Deinem Geländewagen fahren, jagen und fischen, in behaglichen Winternächten vor dem Kamin liegen. Kerzenlicht bringt mich dazu, Dir aus Deiner Hand zu essen. Ich werde an der Tür stehen, wenn Du von der Arbeit nach Haus kommst und nur das tragen, was die Natur mir mitgegeben hat. Ich warte auf Dich...........

Interesse? Wer sich für Daisy interessiert, möge bitte das PDF-Dokument öffnen...

Bekanntschaftsanzeige.pdf