Aktuelles
Am Samstag, den 08.08.2026, Start 09:00 Uhr, findet auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Lüchow-Dannenberg, Grabow/Heidberg, das diesjährige Hegering-Pokalschießen des Hegeringes Gartow statt.
Hinweis zur Schutzausrüstung:
Auf Schrotständen sind nun ab sofort, Brille, Gehörschutz sowie Kopfschutz (Kappe) verpflichtend. Alle weiteren Neuerungen der DJV-Schießvorschrift bitte im Internet nachlesen. Gebrauch Schalldämpfer etc. Ein Schießnachweis kann bei Bedarf absolviert werden. Voraussetzung: Waffe mit hochwildtauglichem Kaliber. Bitte die gravierten Pokale mitbringen! Auch dieses Jahr wartet am Ende eine attraktive Tombola auf die Teilnehmer, es lohnt sich also. Die Bewirtung erfolgt durch das standeigene Personal der Kreisjägerschaft, die Kosten hierfür trägt jeder selbst. Wer ein Essen möchte, bitte beim Schiessobmann Sören Hahlbohm Tel.: 0160-1863505 melden, damit die Anzahl der Essen angemeldet werden können. Im WhatsApp Chat ist auch eine Abfrage hierzu vorhanden. Angemeldete Essen müssen bezahlt werden. Die Getränke werden vom Hegering übernommen.
Aufgrund einiger Nachfragen zur Einladung zum Hegeringschießen hier nun eine Erläuterung zur persönlichen Schutzausrüstung:
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschrift veröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, des Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände, der Landes- und Bezirksmeisterschaften sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln.
Bei unserem Schießen handelt es sich um ein Hegeringschießen. Die strengen Anforderungen des DJV gelten laut unserem Schießobmann Sören Hahlbohm erst ab Kreisebene. Es ist ihnen also freigestellt, ob Sie eine Kopfbedeckung so wie eine Schießbrille tragen. Alle anderen Anforderungen haben auch beim Hegeringschießen ihre Gültigkeit. Beispiel tragen eines Gehörschutzes. Sollten diesbezüglich noch Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an unseren Schießobmann, Herrn Sören Hahlbohm.
Ich bitte um rege Teilnahme.
Hartmut Klüver
Hegeringleiter Hegering Gartow
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung will Jägerinnen und Jäger für den zusätzlichen Aufwand in ihrer Arbeit entschädigen, der nötig ist, um das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand zu verringern.
Die neue Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) sieht vor, dass den Jagdausübungsberechtigten (JAB) bzw. Hundeführerinnen und Hundeführern (HF) eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildbestand gewährt wird. Im Gegensatz zur früheren Aufwandsentschädigung der Vorgängerregierung werden die Aufwandsentschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild jetzt zielgerichtet in gefährdeten Gebieten gezahlt und Mitnahmeeffekte, die der Landesrechnungshof bemängelt hatte, ausgeschlossen.
Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:
150,00 Euro (bei Verwendung der WilKEA-App 175,00 Euro) Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Beprobung von verendeten und von erlegtem erkennbar krankem Schwarzwild
200,00 Euro Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Organisation von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild
30,00 Euro pro Hund an den HF bei revierübergreifenden Drückjagden
30,00 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild in einem von der obersten Jagdbehörde festgelegten Risikogebiet
Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Die Anträge können dort zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres gestellt werden, das auf die Durchführung der jeweiligen Maßnahme folgt.
Hintergrund:
Aktuell gibt es keinen Fall von ASP in Niedersachsen. Sollte es in Niedersachsen oder in Grenznähe einen Fall geben, werden die oben erwähnten Risikogebiete benannt, in denen die Entschädigung gezahlt wird.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren bzw. mit deren Kadavern. Sie kann aber auch durch die Aufnahme von Speiseresten oder indirekt z.B. über kontaminierte Fahrzeuge erfolgen. Die Übertragung durch den Kontakt mit dem Schweiß infizierter Tiere ist dabei allerdings der effizienteste Übertragungsweg. Die ASP endet für Schweine tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier und unter Tierseucheninfo.Niedersachsen.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Digitaler Probenbegleitschein – Probenerfassung für ASP, AK u.a. mittels einer App
Zur Vereinfachung des Verfahrens der Probenentnahme wurde die WilKEA entwickelt. Informationen, wie z.B. Koordinatenerfassung, Daten des Wildursprungsscheines etc. können damit digital und schnell mit dem Handy erfasst werden.
Registrierung
Zuvor ist eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erforderlich.
- Der Jäger/die Jägerin füllt ein Antragsformular aus
- gibt eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- sendet dies ans Veterinäramt
- das Veterinäramt vergibt eine Mitbenutzernummer
- Teilt die Zugangsdaten mit (Registrierungsnummer/Mitbenutzer/Password)
- und sendet die zurück an den Jäger/die Jägerin
Probenentnahme und -erfassung
- Das Smartphone registriert zunächst über GPS die Koordinaten des Fundortes
- Der Wildkörper erhält eine Wildmarke mit einem QR-Code; dieser Code wird mit dem Smartphone eingescannt
- Angaben zu Wildart, Gewicht, Geschlecht können mittels Auswahlfeldern gemacht werden.
- Probenentnahme (z.B. Blutprobe) ; Probenbehälter mit Barcode; dieser Barcode wird ebenfalls mit dem Smartphone eingescannt
- Vollständigen Datensatz mittels Schaltfläche »Wildtiererfassung melden« in HIT-Datenbank übertragen
- Probenbehälter an das zuständige Veterinäramt abgeben.
Weitere Infos:
- WilKEA-Registrierungsnummerantrag: >> Download
- Informationen von Laves: >> Weiterleitung zur WilKEA-Seite
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Jagdausübungsberechtigten haben für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende digitale Streckenliste zu führen.
Es ist zwingend erforderlich, dass immer beide Strecken, sowohl Schalenwild, als auch Haar- und Federwild bis zum 15. Februar eines jeden Jahres abgeschlossen werden.
Die Jagdapp Niedersachsen steht den Jägerinnen und Jägern zum Download ab dem 16. Februar 2026 (Jagdjahr 2026/2027) zur Verfügung. Die Jagdapp Niedersachsen ist unter der Bezeichnung „Jagdonline“ zu finden und kann in den App Stores von Android und Apple (IOS) heruntergeladen werden. Nach dem Download können sich die Onlineverantwortlichen mit ihrer bekannten Kennung für die Jagdstatistik in der App anmelden. Vorab müssen das Bundesland und in einem weiteren Schritt die zuständige Jagdbehörde ausgewählt werden. Die Streckeneingabe kann zunächst nur von den onlineverantwortlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden. Mit einem späteren Update wird die Streckeneingabe auch für weitere Mitjägerinnen und Mitjäger ermöglicht.
Quelle . Thorsten Richter
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die Frühjahrszeit und der Frühsommer ist für Jäger, Landwirte und Naturschützer eine besonders sensible Phase. In den Wiesen und Feldern verstecken sich oft junge Rehkitze, die noch nicht flüchten können. Diese Kitze sind äußerst verletzlich und können bei der Mahd oder anderen landwirtschaftlichen Arbeiten leicht verletzt oder getötet werden. Um dem entgegenzuwirken, gewinnt die Kitzrettung mit Wärmebilddrohnen immer mehr an Bedeutung.
Was ist Kitzrettung?
Kitzrettung bezeichnet die gezielte Suche nach jungen Rehkitzen in landwirtschaftlich genutzten Flächen, um sie vor der Mahd zu schützen. Ziel ist es, die Tiere rechtzeitig zu entdecken und vor der Mahd entsprechend zu sichern, damit die Kitze unversehrt bleiben.
Warum Wärmebilddrohnen?
Traditionell erfolgte die Kitzsuche manuell, was zeitaufwendig und oft ungenau war. Mit der modernen Technologie der Wärmebilddrohnen ist es möglich, in kurzer Zeit große Flächen effizient und schonend abzusuchen. Die Wärmebildkameras an den Drohnen erkennen die Körperwärme der Kitze, selbst wenn diese gut versteckt im hohen Gras oder Gestrüpp liegen.
Vorteile der Kitzrettung mit Wärmebilddrohnen:
- Effizienz: Große Flächen können in kurzer Zeit abgedeckt werden.
- Schonung der Natur: Die Drohnen fliegen in geringer Höhe und verursachen keine Störung.
- Genauigkeit: Die Wärmebildtechnik ermöglicht es, Kitz auch unter dichten Vegetationsschichten zu erkennen.
- Schutz der Tiere: Durch rechtzeitiges Auffinden können Kitz vor der Mahd gerettet werden, was einen wichtigen Beitrag zum Wildtierschutz leistet.
Ablauf der Kitzrettung mit Drohnen:
- Planung: Vor der Mahd wird die Fläche mit den Verantwortlichen abgestimmt.
- Einsatz der Drohne: Ein geschulter Drohnenpilot fliegt die Fläche in den frühen Morgenstunden oder bei geeigneten Wetterbedingungen ab.
- Erkennung: Die Wärmebildkamera zeigt die warmen Körper der Kitze auf einem Monitor.
- Maßnahmen: Gefundene Kitze werden in Kisten gesichert und die Landwirte informiert, dass sie mit dem Mähen beginnen können. Im Anschluss danach werden die Kitze wieder freigelassen.
Fazit:
Die Nutzung von Wärmebilddrohnen bei der Kitzrettung ist eine innovative und effektive Methode, um jungen Wildtieren in der sensiblen Aufzuchtphase zu helfen. Sie verbindet technisches Know-how mit Naturschutz und trägt dazu bei, die Biodiversität zu erhalten. Für Landwirte, Jäger und Naturschützer ist die Kitzrettung mit Drohnen eine wertvolle Unterstützung im Kampf für den Schutz unserer heimischen Tierwelt.
Hartmut Klüver
Hegeringleiter
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen im Jahr 2022 wurde beschlossen, bleihaltige Büchsenmunition (sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse) bei der Jagdausübung ab dem 01.04.2025 zu verbieten.
Die Übergangsfrist zwischen Novellierung und Inkrafttreten ist (noch) nicht im Landesjagdgesetz zu finden, sondern das Verbot in Artikel 2 des Änderungsgesetzes vorgesehen wurde, der eben erst zum 01.04.2025 in Kraft tritt und dann in das Landesjagdgesetz aufgenommen wird. Zum 01.04.2025 wird § 24 Abs. 1 Nr. 1 NJagdG wie folgt lauten:
Es ist über § 19 BJadgG hinaus verboten, die Jagd auszuüben
Unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen oder Druckluftwaffen, Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen oder bleihaltigen Flintenlaufgeschossen.
Für Schrot gilt die bisherige Reglung weiter, § 24 Abs. 1 Nr. 3 NJagdG:
- auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot.
Wer gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, § 41 Abs. 1 Nr. 10 NJagdG.
Quelle: Landesjägerschaft Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte denken Sie daran, uns keine Zungen mehr zu bringen. Diese dürfen wir laut Veterinäramt nicht mehr annehmen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, zu den Trichinenproben, die außerhalb der Sprechzeiten im Kühlschrank abgelegt werden, die 8,- Euro Gebühr beizulegen. Es ist für uns immens zeitraubend die fehlenden Beträge nach erfolgter Trichinenprüfung einzufordern.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Meetschow
Merle Sellenriek und Thorsten Anton
Hier die Rufnummern der Schweißhundeführer in unserer Region. Wir bitten alle unsere Mitglieder auch in Zweifelsfällen (vermeintliche Fehlschüsse), diese Waidmänner und ihre versierten Hunde in Anspruch zu nehmen!
- Karl Kühn, 29439 Künsche, Tel.: 05841/6247 oder 05861/9759-13 oder 0171-5650218 (HS)
- Helge Schulz, 29439 Plate, Tel.: 0151-19429908 (HS)
- Hans-Dieter Wohlfeld, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/2535 oder 05841/3459 (HS) oder0174-9302440
- Ralf Abbas, 29471 Gartow, Tel.: 0171-2087475 (BGS)
- Michael Zumpe, 29499 Zernien, Tel.: 05863/983690 oder 01520/8532525 (BGS)
- Torsten Buchholz, 19273 Stapel, Tel.: 0170-6317560
- Uwe Hermanski, 29499 Neu Bellahn, Tel.: 0170-3272084
- Mirco Lüer, 29579 Stoetze, Tel.: 0171-7667130
- Klaus Petko, 29471 Gartow, Tel.: 0173-8006769
- Christoph Pickel, 21449 Radbruch, Tel.: 0179-6813553
- Mario Thöne, 29479 Jameln, Tel.: 0160-97796562
Nachstehend zum Herunterladen ein Vordruck zur Vereinbarung einer Wildfolge zwischen Revieren. Nutzen Sie dieses Papier im Sinne des Tierschutzes! Wildfolgevereinbarung.pdf
Die Maisjagden sind größtenteils vorbei und die ersten Wildschweine sind erlegt. Das Thema ASP begleitet uns jedoch weiterhin. In Niedersachsen wurde die Seuche, mit Ausnahme eines Ausbruchs in einem Hausschweinebestand im Juli 2022, im Wildbestand bisher nicht bestätigt.
Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine Schwarzwildbejagung zu nutzen. In diesem Zeitraum soll das Schwarzwild scharf bejagt werden. Zu schonen sind Bachen führungsbedürftiger Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein. Besondere Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd und unter dem Einsatz von Nachtzieltechnik geboten. Wir haben es, Stand heute, noch in der Hand, die Bestände und damit das Ausbreitungsrisiko signifikant abzusenken. Ein Ausbruch der ASP würde eine entsprechende Eigendynamik verbunden mit großem volkswirtschaftlichen Schaden Niedersachsens als Agrarland nach sich ziehen, die als solche nur noch bedingt zu beeinflussen ist. Angesichts der derzeitigen Entwicklung und der rasanten Verbreitung des Virus, bitten wir Sie deshalb bei den Jagdausübungsberechtigten auf eine intensive Bejagung, insbesondere durch die Planung und Teilnahme an großflächig angelegten revierübergreifenden Drückjagden im Herbst/Winter 2024/2025 hinzuwirken. Eine intensive Schwarzwildjagd ist wichtig, um im Falle eines ASP-Ausbruchs das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren. Jägerinnen und Jägern haben deshalb eine besondere Verantwortung und sehen sich einer besonders hohen Erwartungshaltung der Öffentlichkeit gegenüber ausgesetzt.
Mit freundliche Grüßen und Waidmannsheil
Hartmut Klüver
Hegeringleiter Hegering Gartow
Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd wurde von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau angepasst; wichtige Punkte sind:
-
Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt, d.h. speziell ist bei Erntejagden auf einen Kugelfang zu achten. Eine Gefährdung ist beispielsweise gegeben, wenn …… bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt. D.h. eine Schussabgabe ist bei Erntejagden nur noch mit erhöhter Schussposition gestattet.
- Die Forderung nach Signalkleidung für alle an der Jagd Beteilgten wurde präzisiert: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Quelle: JS Uelzen
Die UVV / VSG finden Interessierte hier zum herunterladen:
https://jaegerschaft-uelzen.net/wp-content/uploads/2023/07/UVVJagd_vsg4_4-jagd.pdf

Mögen wir sie nie benötigen: Bitte ausdrucken und den den Jagdschein legen oder auf dem eigenen Smartphone abspeichern:
Wir haben für Sie die Notfall-Treffpunkte im Bereich des HWR Gartow-Lüchow nachstehend zum Herunterladen bereitgestellt! Ebenso finden Interessierte auch Rettungspunkte des Niedersächsischen Forstamtes Göhrde in diesem PDF.
Schwarzhaarige, allein stehende Sie sucht männliche Gesellschaft, ethnische Zugehörigkeit nicht wichtig. Ich bin ein nettes Mädchen, die es LIEBT, zu spielen. Ich mag lange Spaziergänge im Wald, mit Dir in Deinem Geländewagen fahren, jagen und fischen, in behaglichen Winternächten vor dem Kamin liegen. Kerzenlicht bringt mich dazu, Dir aus Deiner Hand zu essen. Ich werde an der Tür stehen, wenn Du von der Arbeit nach Haus kommst und nur das tragen, was die Natur mir mitgegeben hat. Ich warte auf Dich...........
Interesse? Wer sich für Daisy interessiert, möge bitte das PDF-Dokument öffnen...







